Homeoffice
Wer regelmäßig von zuhause arbeitet, bewegt sich steuerlich in eigenen Regeln. Was für einen Arbeitstag in der Wohnung gilt, welche Tage zählen und welche nicht.
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Zur StartseiteFür Arbeitstage in der eigenen Wohnung sieht das Steuerrecht eine Tagespauschale vor: 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Sie ist ein Abzug, keine Auszahlung — und die Voraussetzungen entscheiden.
Die Finanzverwaltung verlangt, dass Homeoffice-Tage aufgezeichnet werden. Im Januar ist das eine Minute Arbeit, im Dezember eine Rekonstruktion aus dem Gedächtnis.
Tagespauschale und häusliches Arbeitszimmer sind zwei verschiedene Regelungen. Wer sie verwechselt, rechnet mit Beträgen, die im eigenen Fall gar nicht zur Auswahl stehen.
Abends noch zwei Mails beantworten macht aus einem Bürotag keinen Homeoffice-Tag. Bei hybriden Modellen entscheidet, wie der Tag tatsächlich verlaufen ist.